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Kosten & Erstattung

Kosten und Übernahme

Kosten und mögliche Erstattung für osteopathische Behandlungen

Kostenübernahme bei gesetzlich versicherten Patienten

Als Mitglied im VWOD (Verband wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands e.V.) und durch meine hohe Qualifikation sind meine Leistungen kassenverifiziert, was bedeutet, dass eine teilweise Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. In Deutschland legen gesetzliche Krankenkassen (GKVs) selbst fest, ob und in welcher Höhe osteopathische Leistungen erstattet, bzw. übernommen werden.

Die Behandlungskosten für eine osteopathische Behandlung  belaufen sich auf 90,-€.

Behandlungskosten für Kinder belaufen sich auf 80,-€.

(Stand August 2023)

Bitte beachten Sie, dass Selbstzahler und gesetzlich Versicherte vor Ort in der Praxis per EC bezahlen müssen. Wir rechnen bequem mit einem Kartenlesegerät ab. Die Rechnung für Ihre Krankenkasse erhalten Sie dann per Email wenige Tage nach der Behandlung.

Eine stets aktuelle Übersicht über Krankenkassen mit einer Erstattung bzw. Übernahme liefert das Online-Portal Osteokompass. Bei einem Klick auf die jeweilige Krankenkasse erhalten Sie weitere Informationen, u.a. über Voraussetzungen, Leistungsumfang, Leistungserbringer und Abrechnung (Angaben ohne Gewähr). Wenn Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen sollte, benötigen Sie ein Privatrezept mit der „Empfehlung für Osteopathie“ von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kinderarzt, Kieferorthopäde, etc.).

Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Ihre Versicherung Kosten für Osteopathie übernimmt.

Wir stellen Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt worden sind, sowie nicht wahrgenommene Termine mit 70,-€ privat in Rechnung!                                                     

Kostenübernahme bei privat versicherten Patienten

Als privat versicherter Patient wird Ihnen eine Abrechnung für die osteopathischen Leistungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt, die in der Regel von Privatkassen und Beihilfestellen übernommen wird. Bei eingeschränkten Tarifen, wird nur der vertraglich vereinbarte Teil übernommen, während der restliche Anteil selbst zu übernehmen ist. Allerdings wird bei OsteopathiePlus in diesen Fällen der Gebührenniedrigsatz angesetzt.

 

 

Kosten für Heilpraktikerbehandlungen

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich naturgemäß am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Krankheit.
zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – GebüH –

Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Rechnen Sie ungefähr mit 1€ bis 1,30€ pro Minute an Kosten. Bei Material- und/oder Geräteeinsatz erhöht sich der Preis entsprechend. Dies wird jedoch vorab genau mit Ihnen abgesprochen.

Private Krankenversicherungen übernehmen meist die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang, über den Sie sich im Vorfeld informieren sollten.