Kosten &
Erstattung
Kostenübernahme bei gesetzlich versicherten Patienten
Durch meine Qualifikation sind meine Leistungen kassenverifiziert, was bedeutet, dass eine teilweise Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. In Deutschland legen gesetzliche Krankenkassen (GKVs) selbst fest, ob und in welcher Höhe osteopathische Leistungen erstattet, bzw. übernommen werden.
80,00 €
Osteopathie Folgetermin
Termin ca. 45 Minuten mit:
- Folgeuntersuchungen
- Weiterführende Diagnostik
- Osteopathische, sowie chiropraktische Techniken
- Dry Needling, Cupping, Flossing, Kinesiotape nach Bedarf
80,00 €
Kinderosteopathie & Schwangerschaft
Termin ca 45 Minuten mit:
- Erstanamnese & Behandlung
- Osteopathische, sowie chiropraktische Techniken
- Dry Needling, Cupping, Flossing, Kinesiotape nach Bedarf
Bitte beachten Sie, dass Selbstzahler und gesetzlich Versicherte vor Ort in der Praxis per EC bezahlen müssen.
Wir rechnen bequem mit einem Kartenlesegerät ab. Die Rechnung für Ihre Krankenkasse erhalten Sie dann per Email wenige Tage nach der Behandlung.
Eine stets aktuelle Übersicht über Krankenkassen mit einer Erstattung bzw. Übernahme liefert das Online-Portal Osteokompass. Bei einem Klick auf die jeweilige Krankenkasse erhalten Sie weitere Informationen, u.a. über Voraussetzungen, Leistungsumfang, Leistungserbringer und Abrechnung (Angaben ohne Gewähr).
Wenn Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen sollte, benötigen Sie ein Privatrezept mit der „Empfehlung für Osteopathie“ von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kinderarzt, Kieferorthopäde, etc.).
Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Ihre Versicherung Kosten für Osteopathie übernimmt.
Kostenübernahme bei privat versicherten Patienten
Als privat versicherter Patient wird Ihnen eine Abrechnung für die osteopathischen Leistungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt, die in der Regel von Privatkassen und Beihilfestellen übernommen wird. Bei eingeschränkten Tarifen, wird nur der vertraglich vereinbarte Teil übernommen, während der restliche Anteil selbst zu übernehmen ist. Allerdings wird bei OsteopathiePlus in diesen Fällen der Gebührenniedrigsatz angesetzt.
Kosten für Heilpraktikerbehandlungen
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich naturgemäß am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Krankheit.
zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – GebüH –
Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Rechnen Sie ungefähr mit 1€ bis 1,30€ pro Minute an Kosten. Bei Material- und/oder Geräteeinsatz erhöht sich der Preis entsprechend. Dies wird jedoch vorab genau mit Ihnen abgesprochen.
Wir stellen Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt worden sind, sowie nicht wahrgenommene Termine mit vollem Betrag in Rechnung!