Kosten &
Erstattung

Durch meine Qualifikation sind meine Leistungen kassenverifiziert, was bedeutet, dass eine teilweise Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. In Deutschland legen gesetzliche Krankenkassen (GKVs) selbst fest, ob und in welcher Höhe osteopathische Leistungen erstattet, bzw. übernommen werden.

Termin ca. 60 Minuten2 mit:

  • Erstanamnese
  • Insight Millenium Scan
  • Osteopathische, sowie chiropraktische Techniken
  • Dry Needling, Cupping, Flossing, Kinesiotape nach Bedarf


Termin ca. 45 Minuten mit:

  • Folgeuntersuchungen
  • Weiterführende Diagnostik
  • Osteopathische, sowie chiropraktische Techniken
  • Dry Needling, Cupping, Flossing, Kinesiotape nach Bedarf

Termin ca 45 Minuten mit:

  • Erstanamnese & Behandlung
  • Osteopathische, sowie chiropraktische Techniken
  • Dry Needling, Cupping, Flossing, Kinesiotape nach Bedarf

Wir rechnen bequem mit einem Kartenlesegerät ab. Die Rechnung für Ihre Krankenkasse erhalten Sie dann per Email wenige Tage nach der Behandlung.

Eine stets aktuelle Übersicht über Krankenkassen mit einer Erstattung bzw. Übernahme liefert das Online-Portal Osteokompass. Bei einem Klick auf die jeweilige Krankenkasse erhalten Sie weitere Informationen, u.a. über Voraussetzungen, Leistungsumfang, Leistungserbringer und Abrechnung (Angaben ohne Gewähr). 

Als privat versicherter Patient wird Ihnen eine Abrechnung für die osteopathischen Leistungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt, die in der Regel von Privatkassen und Beihilfestellen übernommen wird. Bei eingeschränkten Tarifen, wird nur der vertraglich vereinbarte Teil übernommen, während der restliche Anteil selbst zu übernehmen ist. Allerdings wird bei OsteopathiePlus in diesen Fällen der Gebührenniedrigsatz angesetzt.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich naturgemäß am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Krankheit.
zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – GebüH –

Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Rechnen Sie ungefähr mit 1€ bis 1,30€ pro Minute an Kosten. Bei Material- und/oder Geräteeinsatz erhöht sich der Preis entsprechend. Dies wird jedoch vorab genau mit Ihnen abgesprochen.

  1. Erstermin 6 Monaten nach letztem Temin ↩︎
  2. “Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der Termine nicht auf Basis der aufgewendeten Zeit, sondern entsprechend der erbrachten Leistung erfolgt.” ↩︎